Falls eine Reparatur notwendig sein sollte, unterscheiden wir zwei Fälle:
Fall 1: Garantie innerhalb von fünf Jahren bzw. bei Akkugeräten wie VR, VB, VC und VG innerhalb von zwei Jahren
Wir kommen als Unternehmen unserer Garantiepflicht nach, sofern der zu reparierende Schaden nicht durch eigenes Verschulden eingetroffen ist.
- Vorwerk übernimmt innerhalb der Garantie die Kosten der Reparatur.
- Sie können den Garantiefall innerhalb von fünf Jahren (bei Akkugeräten zwei Jahre) geltend machen.
- Die Kosten für die Reparatur innerhalb dieser Zeit trägt Vorwerk.
- Wenn Sie innerhalb der Garantie von unserem Komfortversand Gebrauch machen übernimmt diese ebenfalls Vorwerk.
Fall 2: Reparaturen außerhalb der Garantiezeit
Liegt der Zeitpunkt des Gerätekaufes länger als fünf Jahre bzw. bei Akkugeräten zwei Jahre zurück, tritt bei Ihnen leider nicht mehr der Fall einer Garantie ein. Als serviceorientiertes Unternehmen kümmern wir uns selbstverständlich um eine optimale Abwicklung Ihrer Anfrage.